Schulfahrtenkonzept des Gymnasiums Oesede Sj. 09/10
Jahrgang 5
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Klassenfahrt:
3 Tage
(Februar/März)
ein Wandertag zu Beginn des Sj. |
Kosten bis 100 € |
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Musik–Ensemble -Fahrt:
einmal im Schuljahr drei Schultage, i.d.R. im Januar
Theater-AG-Fahrt:
Zweitägig, i.d.R. im Februar
OLMUN:
eine Woche für einzelne Schüler der Jg. 10-12, i.d.R. im Juni |
Jahrgang 6
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ein Wandertag |
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Jahrgang 7
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ein Wandertag |
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Jahrgang 8
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Klassenfahrt: 5 Tage
(erste volle Woche im Schuljahr) |
Kosten bis 200 € |
Schüleraustausch mit Frankreich |
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Jahrgang 9
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Wandertag(e) |
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Schüleraustausch mit der Tschechischen Republik
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Jahrgang 10 |
Exkursion zum Niedersächsischen Landtag |
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Jahrgang 11
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Berufskundliche Studientage in Lingen
(zu Anfang des Sj.)
Kompaktphase Skikurs (Januar oder vor den Osterferien)
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Jahrgang 12
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Studienfahrten: bis zu 5
Schultagen |
Kosten bis 400 € |
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Das Fahrtenkonzept erhält seine Rahmenbedingungen durch den Erlass „Schulfahrten“ des MK vom 10.1.2006.
Weiterhin basiert es auf folgenden Gesamtkonferenzbeschlüssen und Beschlüssen der Schulleitung:
- Die Kosten der Fahrten im Jahrgang 12 werden auf 400 € inklusive Halbpension begrenzt. Die Kosten in Jahrgang 8 werden auf 200 € begrenzt. Bei den Fahrten in Jahrgang 5 soll eine Obergrenze von 100 € nicht überschritten werden.
- Die Erziehungsberechtigten werden in der Planungsphase schriftlich über die Ziele der Fahrten sowie über die zu erwartenden Kosten informiert.
- Die Fahrten in Jahrgang 12 werden die Dauer von fünf Schultagen nicht überschreiten. Alle Kurse fahren zur gleichen Zeit. Die Studienfahrten werden von einer Leiste der Kurse auf erhöhtem Niveau durchgeführt. In Abhängigkeit von organisatorischen Gegebenheiten werden möglichst die Lehrkräfte in einer Kursleiste zusammengefasst, die Interesse an einer Kursfahrt haben.
- Die Fahrten im Jahrgang 5 dauern drei Tage und werden unter der Thematik „Soziales Lernen“ mithilfe außerschulischer Referenten gestaltet.
- Die Fahrten im Jahrgang 8 dauern eine Woche und sollen aus schulorganisatorischen Gründen möglichst parallel stattfinden.
- Bei den Fahrten in den Klassen 5 und 8 verständigt sich die Klassenelternschaft über die Höhe des Taschengeldes.
Wandertage
- Wandertage und Exkursionen zu außerschulischen Lernorten sind mindestens zwei Wochen vor der Durchführung beim zuständigen Koordinator zu beantragen.
- Wandertage sollen möglichst nicht an den Schultagen stattfinden, an denen klassenübergreifende Stundenplanbänder liegen.
- Im Jahrgang 5 wird zu Beginn des Schuljahres ein Wandertag durchgeführt, um das Zusammenwachsen der Klasse zu befördern.
- Der Termin für einen Wandertag in den anderen Jahrgängen kann bis zum Beginn des schriftlichen Abiturs individuell geplant werden. Falls nach Beginn des schriftlichen Abiturs ein Wandertag durchgeführt werden soll, findet dieser an einem jahrgangsweise festgelegten Tag statt (Jahresterminplan).
- Vergnügungsparks werden im Rahmen von Wandertagen nicht besucht.
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