Hausordnung Hauptgebäude - Hausordnung Außenstelle - Regeln für das Schulleben - Mensaordnung

Gymnasium Oesede

Hausordnung

gem. Beschlüsse der Gesamtkonferenzen vom 29.09.1982, 17.12.1987, 10.04.1989, 20.07.1998, 13.04.2000 u. 21.03.2001, 06.06.2002, 26.02.2004

Schüler, Lehrer und Eltern haben diese Hausordnung beschlossen, um das Gemeinschaftsleben in der Schule zu regeln. Voraussetzung für eine sinnvolle Zusammenarbeit ist Verantwortungsbewusstsein und gegenseitige Rücksichtnahme.

  1. Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel sind Eigentum des Schulträgers. Da sie allen zur Verfügung stehen, sollten wir sie schonend behandeln. Wer sie vorsätzlich oder fahrlässig beschädigt, wird zur Verantwortung gezogen. Beschädigungen oder Verluste sind unverzüglich dem Hausmeister oder dem Sekretariat zu melden.
  2. Mäntel und ähnliche Kleidungsstücke werden an die Haken vor den Unterrichtsräumen gehängt. Jeder achte selbst auf Wertgegenstände, die in besonderen Fällen im Sekretariat abgegeben werden können.
  3. Das Mitbringen von Waffen aller Art sowie die Verwendung von Gegenständen, die zu Verletzungen führen können, z.B. Laser-Pointer ist untersagt. Spiele, die offensichtlich zu Verletzungen oder Beschädigungen führen, wie z. B. Schneeball- oder Steinwerfen, sind nicht erlaubt.
    Das Mitbringen von Plakatschreibern ist nicht erlaubt. Die unterrichtsbezogene Verwendung regeln die Fachlehrer.
    Mobiltelefone dürfen während der Unterrichtszeiten von Schülerinnen/Schülern nicht benutzt werden.
    Alle an der Gestaltung des schulischen Internet-Angebotes Beteiligten sind verpflichtet, die an unserer Schule gültige Netiquette einzuhalten.
  4. Unverzüglich nach dem Läuten begeben sich alle Schülerinnen und Schüler in die Unterrichtsräume und dort zu den Plätzen. Die Türen werden geschlossen. Wenn 5 Minuten nach dem Läuten die Lehrerin/der Lehrer noch nicht erschienen ist, meldet die Klassensprecherin/der Klassensprecher bzw. die Kurssprecherin/der Kurssprecher dieses im Sekretariat.
    Während der Unterrichtsstunden sollen sich keine Schülerinnen/Schüler auf den Fluren aufhalten. Findet in der 2. oder 4. Stunde Unterricht in Fachräumen statt, bringen die Schüler/Schülerinnen ihre Taschen gleich anschließend zu den Klassenräumen und gehen dann in die Pause. Findet dieser Unterricht in der 3. und 5. Stunde statt, bringen die Schüler/Schülerinnen ihre Taschen gleich nach der 2. oder 4. Stunde zu den Fachräumen und gehen dann in die Pause.
  5. Die Schülerinnen/Schüler begeben sich zu Beginn der großen Pausen auf den Schulhof oder in das Pädagogische Zentrum. Sie sollten sich bei trockenem Wetter auf den Schulhof begeben. Die Schülerinnen/Schüler der Oberstufe können zu Beginn der großen Pausen ihre Kursräume aufsuchen. Schülerinnen/Schüler der Mittelstufe dürfen das Schulgrundstück während der Pausen und Freistunden nicht verlassen. Falls Schülerinnen/Schüler der Oberstufe in Pausen und Freistunden das Schulgelände verlassen, entfällt für sie der schulische Versicherungsschutz.
  6. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, sich auf den Parkplätzen der Schule besonders vorsichtig und rücksichtsvoll zu verhalten. Während der Pausen und Freistunden ist den Schülerinnen/Schülern der Aufenthalt im Bereich der Zweiradstände nicht erlaubt. Auf dem schuleigenen Parkplatz dürfen während der Unterrichtszeiten bis 14.00 Uhr lediglich Lehrkräfte, Mitarbeiter und Besucher parken.
  7. Jeder Schüler/jede Schülerin ist für die Sauberkeit und Ordnung seines/ihres Platzes verantwortlich. Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle unter der Tischplatte eingehängt. Das Kauen von Kaugummi in den Klassen- und Kursräumen ist untersagt. Zwei Schülerinnen/Schüler jeder Klasse sorgen dafür, dass die Tafel geputzt, der Klassenraum gelüftet und in den Pausen und nach Unterrichtsschluss das Licht ausgeschaltet wird. Nach der letzten Stunde schließen sie die Fenster.
  8. Die Klassenräume der Klassen 7 – 10 werden am Ende der 2. und der 4. Stunde für die Zeit der großen Pausen vom Fachlehrer abgeschlossen.
  9. Für die Bibliotheken und die Cafeteria gelten besondere Ordnungen. Den Schülern/Schülerinnen soll für Gemeinschaftsveranstaltungen im Rahmen des Schullebens nach Absprache mit dem Schulleiter ein geeigneter Raum zur Verfügung gestellt werden.
  10. Das Sekretariat ist für Schüler/Schülerinnen in den großen Pausen geöffnet. Dem Schulassistenten müssen Arbeitsaufträge rechtzeitig mitgeteilt werden.